Therapieablauf
Das erste Gespräch und die probatorischen Stunden
Wenn Sie Unterstützung für ihr Kind haben möchten, oder wenn Du als Kind oder Jugendliche(r) denkst, dass Dir Hilfe guttun würde, vereinbaren wir ein erstes Gespräch.
Hier geht es darum, sich gegenseitig kennen zu lernen. Wir besprechen, welche Schwierigkeiten bestehen und was sich durch die Therapie verändern soll. Außerdem sprechen wir über Informationen zur Therapie und deren Ablauf.
In den darauffolgenden „Probestunden“ erarbeiten wir ein erstes Verständnis für die Situation. Hierzu werden verschiedene diagnostische Verfahren eingesetzt. Weiter überprüfen wir, ob und in welcher Form eine Therapie sinnvoll und notwendig ist. Wir schauen, ob wir gut miteinander arbeiten können. Psychotherapie ist meist ein längerer Prozess. Deshalb ist ein gutes Gefühl und Vertrauen für eine Zusammenarbeit wichtig.
Mit den gewonnenen Informationen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Es folgt der Antrag bei der Krankenkasse.
Die Therapie
Nach der Genehmigung der Psychotherapie durch die Versicherung können wir beginnen. Genehmigt wird z.B. eine Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Stunden oder eine Langzeittherapie. Ich arbeite nach den Richtlinienverfahren der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Die analytische Psychotherapie geht davon aus, dass sich unbewusste seelische Probleme und Konflikte, die der Mensch für sich nicht lösen kann, in Symptomen zeigen können. Die Psychotherapie soll den Menschen darin unterstützen, diese zu verstehen, auszudrücken und bewältigen zu können.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht ebenfalls von diesem Hintergrund aus. In der Arbeit liegt hier der Fokus auf der Bearbeitung der gegenwärtigen Probleme und Konflikte.
Da Kinder ihre Themen oft im Spiel und im Verhalten ausdrücken und es auch Jugendlichen manchmal schwerfällt, Worte zu finden, stehen in der Therapie verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Es gibt neben dem Sprechen z.B. die Möglichkeiten spielerisch und kreativ zu arbeiten.
Je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen werden auch die Eltern bzw. Bezugspersonen in für sie eigenen Stunden in die Arbeit mit einbezogen.
Wichtig zu wissen ist, dass für das, was in der Therapie besprochen wird, eine Schweigepflicht besteht.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, wenn weitere Fragen bestehen.
Kosten der Therapie
In meiner Praxis können Sie ein Therapieangebot in Anspruch nehmen als:
- Privatversicherte
- Beihilfeberechtige
- Selbstzahler
- Gesetzlich Versicherte im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel vollständig, manchmal auch Anteilig von der Krankenkasse übernommen. Je nach vereinbartem Tarif, können auch die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden variieren.
Die Therapien werden für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Für die Kosten der Therapien, die im Kostenerstattungsverfahren genehmigt werden, wird der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) zugrunde gelegt.
Sie können vorab mit Ihrer Versicherung klären, in welchem Umfang eine Kostenübernahme gewährleistet ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Therapieleistungen selbst zu zahlen.